Ergo­the­ra­pie in der Psych­ia­trie behan­delt Kli­en­ten jeg­li­chen Alters mit psy­cho­ti­schen, neu­ro­ti­schen und psy­cho­so­ma­ti­schen Stö­rungs­bil­dern sowie mit Sucht­er­kran­kun­gen. Dies kön­nen unter ande­rem psy­chi­sche Stö­run­gen im Kin­des- und Jugend­al­ter, Depres­sio­nen, Per­sön­lich­keits- und Ver­hal­tens­stö­run­gen, Ess­stö­run­gen, neu­ro­ti­sche Stö­run­gen, affek­ti­ve Stö­run­gen, Schi­zo­phre­ni­en, schi­zo­ty­pe und wahn­haf­te Stö­run­gen, hirn­or­ga­ni­sches Psy­cho­syn­drom, demen­ti­el­le Syn­dro­me, Stö­run­gen bei Alkohol‑, Drogen‑, Medi­ka­men­ten- und Spiel­sucht sein.

Zu den grund­sätz­li­chen Zie­len der Ergo­the­ra­pie in dem Fach­be­reich Psych­ia­trie zäh­len die Ent­wick­lung, Ver­bes­se­rung und der Erhalt von:

    • Psy­chi­schen Grund­leis­tungs­funk­tio­nen wie Antrieb, Moti­va­ti­on, Belast­bar­keit, Aus­dau­er, Fle­xi­bi­li­tät und Selb­stän­dig­keit in der Tagesstrukturierung
    • Kör­per­wahr­neh­mung und Wahrnehmungsverarbeitung
    • Rea­li­täts­be­zo­gen­heit von Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Situa­ti­ons­ge­rech­tem Ver­hal­ten, sozio-emo­tio­na­len Kom­pe­ten­zen und Interaktionsfähigkeit
  • Kogni­ti­ven Funktionen
  • Psy­chi­scher Sta­bi­li­tät und von Selbstvertrauen
  • Eigen­stän­di­ger Lebens­füh­rung und Grundarbeitsfähigkeit

Drei Behand­lungs­an­sät­ze sind hier­bei von Bedeutung:

Die kom­pe­tenz­zen­trier­te Metho­de umfasst einen ergeb­nis­ori­en­tier­ten Ansatz mit pro­zess­ori­en­tier­ten Antei­len, bei dem der Kli­ent aus­ge­wähl­te Tech­ni­ken und Tätig­kei­ten aus­führt, um ver­lo­ren­ge­gan­ge­ne oder nicht vor­han­de­ne Fähig­kei­ten zu erler­nen oder zu trainieren.

Bei der inter­ak­tio­nel­len Metho­de han­delt es sich um ein über­wie­gend pro­zess­ori­en­tier­tes Grup­pen­an­ge­bot, wel­ches zudem ergeb­nis­ori­en­tier­te Antei­le haben kann. Dabei steht die Aus­ein­an­der­set­zung der Grup­pen­mit­glie­der unter­ein­an­der im Vordergrund.

Die aus­drucks­zen­trier­te Metho­de beinhal­tet einen pro­zess­ori­en­tier­ten Ansatz, bei dem der Kli­ent über krea­tiv zu gestal­ten­de Ange­bo­te, zur Aus­ein­an­der­set­zung mit sei­nen Gefüh­len und Wün­schen ange­regt wird. Eine Behand­lung bei psy­chi­schen Stö­run­gen ist auch ange­zeigt, um bei der Ver­ar­bei­tung eines schwer­wie­gen­den Krank­heits­ver­lau­fes zu hel­fen oder den prak­ti­schen Umgang mit einer blei­ben­den schwe­ren Schä­di­gung zu verbessern.